UPDATE: Aktuell warten wir darauf, die Erlaubnis nach § 11, die mit dem Ausscheiden unseres 2. Vorstandes, der uns den Sachkundenachweis hierfür zur Verfügung gestellt hatte, von unserem Veterinäramt zurückgezogen wurde, wieder erteilt zu bekommen. Wir haben bereits eine neue verantwortliche Person benannt, die den Sachkundenachweis hat und uns diesen zur Verfügung stellt.

Aktuell ist es uns nicht möglich, selbst Hunde nach Deutschland zu vermitteln. Wir leisten aber gerne Vermittlungshilfe. Die Ansprechpartner der jeweiligen Vereine, deren Hunde Sie auf unserer Webseite finden, stehen beim jeweiligen Hund.

Die Maremmano-Hilfe e. V. ist ein in Deutschland eingetragener und als gemeinnützig anerkannter Verein mit der Vermittlungserlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz.

Was bedeutet das?

Diese Erlaubnis ist für alle Tierschutzvereine in Deutschland vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Mit der Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 (TierSchG) bestätigt die Maremmano-Hilfe e. V., dass sie die notwendige Sachkunde besitzt und alle gesetzlichen Voraussetzungen bezüglich des Transports, der Vermittlung und der gesundheitlichen Versorgung von Hunden erfüllt.

Im Klartext gesprochen:

Befähigungsnachweis für Fahrer und Betreuer gemäß Artikel 17 Absatz 2 der EU-Verordnung, Sachkundenachweis Hundehaltung nach § 11 Absatz 1 Nr. 3, 8a und 8b TierSchG, sowie eine Bescheinigung zum Transport von Hunden innerhalb der EU im Rahmen des Sachkundelehrgangs Hundehaltung nach § 11 Abs.1 Nr.3, 5, 8a