Bevor Ihr Wunschhund das Land verlassen und zu Ihnen reisen kann, muss er „reisefertig“ gemacht werden. Sicher haben Sie den Begriff schon oft gelesen. Doch was verbirgt sich eigentlich dahinter?
Nun, zwingend notwendig und gesetzlich vorgeschrieben ist zunächst die Tollwutimpfung. Ohne diese verlässt kein Hund das Land (und es kommt auch keiner hinein). Nach der Impfung haben die Hunde eine Karenzzeit von 21 Tagen. Sind diese abgelaufen, ist die erste Hürde genommen und der Hund kann ausreisen. Außer der Tollwutimpfung stehen noch andere Impfungen an. Diese werden in den meisten Fällen aber nicht zusammen mit der Tollwutimpfung gemacht, um den hundlichen Organismus nicht zu sehr zu belasten.
Die meisten Hunde werden vor ihrer Ausreise mit dem ELISA-Schnelltest auf Mittelmeerkrankheiten getestet. ELISA ist die Abkürzung für „enzyme-linked immuno sorbent assay“. ELISA kann mithilfe einer enzymvermittelten Reaktion die Wechselwirkung von Antigen (z. B. Krankheitserreger) und Antikörper (Immunglobuline) nachweisen. Durch diesen Test kann man z. B. feststellen, ob und wie viele Antikörper ein Tier gegen eine bestimmte Infektion gebildet hat. Das Testergebnis bekommen Sie ausgehändigt.
Kurz vor der Abreise wird beim italienischen Veterinäramt der sogenannte EU-Heimtierausweis erstellt. Mit diesem und den komplett eingetragenen Daten – dazu gehört selbstverständlich auch die Chipnummer des Hundes – darf dieser dann offiziell reisen. Die meisten Hunde haben zu ihrem EU-Heimtierausweis noch ein „Libretto sanitario“ im Gepäck. In dieses werden alle Daten wie Chipnummer und Impfungen eingetragen, solange sich der Hund in einem Canile befindet.
Wir empfehlen, auf jeden Fall alle Dokumente aufzubewahren.