UPDATE: Die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz wurde der Maremmano-Hilfe e. V. vom 2. Vorstand, Erich van Brackel, zur Verfügung gestellt. Mit seiner Rücktrittserklärung aus der Vorstandschaft, die für uns noch einigermaßen nachvollziehbar ist, wurden gleichzeitig sämtliche Erlaubnisse, die notwendig sind, um überhaupt Hunde nach Deutschland importieren zu dürfen, ebenfalls zurückgezogen. Diesen Schritt können wir nicht nachvollziehen. Im Klartext bedeutet dies aber, dass wir aktuell ohne “11er” dastehen und uns, was Auslandsvermittlungen angeht, die Hände gebunden sind. Wie wir mit dieser Situation umgehen und Abhilfe schaffen, werden wir in einer Teamsitzung klären. Traurig stimmt, dass zwei Jahre Arbeit und Engagement mit diesem Schritt quasi zunichtegemacht werden.

Die Maremmano-Hilfe e. V. ist ein in Deutschland eingetragener und als gemeinnützig anerkannter Verein mit der Vermittlungserlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz.

Was bedeutet das?

Diese Erlaubnis ist für alle Tierschutzvereine in Deutschland vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Mit der Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 (TierSchG) bestätigt die Maremmano-Hilfe e.V., dass sie die notwendige Sachkunde besitzt und alle gesetzlichen Voraussetzungen bezüglich des Transports, der Vermittlung und der gesundheitlichen Versorgung von Hunden erfüllt.

Im Klartext gesprochen:

Befähigungsnachweis für Fahrer und Betreuer gemäß Artikel 17 Absatz 2 der EU-Verordnung, Sachkundenachweis Hundehaltung nach § 11 Absatz 1 Nr. 3, 8a und 8b TierSchG, sowie eine Bescheinigung zum Transport von Hunden innerhalb der EU im Rahmen des Sachkundelehrgangs Hundehaltung nach § 11 Abs.1 Nr.3, 5, 8a